In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen – im Gegensatz zur gesetzlichen – garantiert.
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Gesetzliche Krankenversicherte müssen Leistungslücken hinnehmen. Es sei denn, sie ergänzen privat oder wechseln ganz in die Private Krankenversicherung.
Gesetzlicher Schutz bietet nur Grundversorgung |
Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert und genießen damit – vor allem im internationalen Vergleich – eine solide Grundversorgung. Dennoch bleiben, zum Beispiel bei der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden, spürbare Leistungslücken. Nur das medizinisch Notwendigste wird von den Kassen übernommen, der Rest muss entweder privat gezahlt werden oder bleibt verwehrt. Dabei sollten doch gerade bei der Gesundheit keine Kompromisse gemacht werden. Müssen Versicherte auch nicht – sie können ihren Gesundheitsschutz über Krankenzusatzversicherungen individuell erweitern oder sogar ganz in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dort sind die Leistungen festgeschrieben und garantiert. Zum Personenkreis, der sich privat krankenversichern darf, zählen Studierende, Beamte, Selbstständige/Freiberufler und Angestellte ab einem gewissen Jahreseinkommen. |
Prüfen Sie, wie Sie die Vorteile einer privaten Kranken(zusatz)versicherung nutzen können.
In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen – im Gegensatz zur gesetzlichen – garantiert.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur das medizinisch Notwendige. Mit einer PKV können Sie alle Behandlungsoptionen in Anspruch nehmen.
Als Privatpatient erhalten Sie in der Regel schneller einen Termin (beim Facharzt). Diagnostik und Genesung können also früher starten.
Wer darf in die PKV?So können sich Studierende zu Beginn des Studiums für eine PKV entscheiden, in der sie bis zum Abschluss bleiben. Auch dann, wenn sie nebenbei als Angestellte (Werkstudenten) oder Minijobber arbeiten. Nach der Uni kann die PKV fortgeführt werden, wenn die beruflichen Voraussetzungen vorhanden sind. Selbstständige und Beamte haben die Wahlmöglichkeit, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In der Regel sind Beamte in der PKV deutlich bessergestellt, weil sich der Dienstherr an den Kosten über die sogenannte Beihilfe beteiligt (meist 50 Prozent). Auch Angestellte können ab einem bestimmten Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln. Maßgeblich ist hierfür die Jahresarbeitsentgelt- bzw- Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro Jahresbruttogehalt). Wer mehr verdient, kann in die PKV wechseln. |
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